Mit den AGB's soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotografen und Kunden erreicht werden. Mit der Auftragsbestätigung erklären sich beide Parteien mit den AGB’s einverstanden.
I. Definitionen
Dienstleistungen. Der Ausdruck «Dienstleistungen» bezeichnet das Ergebnis einer von Sarto Photography für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
Produkte. Der Ausdruck «Produkte» bezeichnet alle Arten von physische Gegenstände, digitale Inhalte, kreative Werke oder andere Erzeugnisse, die von Sarto Photography angeboten und verkauft werden. Produkte können Waren, Software, Druckerzeugnisse, Designarbeiten, Fotografien, Videografien, Schulungskurse, Reise- und Veranstaltungspakete, sowie andere ähnliche Produkte umfassen.
Arbeiten/Werk. Die Ausdrücke «Arbeiten» oder «Werk» bezeichnen das Endprodukt einer von Sarto Photography für den Kunden gemachten Dienstleistung.
Sarto Photography: Der Name «Sarto Photography» ist die für die Dienstleistung beauftragte Firma und umfasst Leistungen im Bereich der Fotografie sowohl auch in anderen Bereichen wie z.B. Video-Produktion, Kommunikationsdesign, Marketing, Event Management und ähnliches).
Kunde. Der «Kunde» ist die Person oder das Unternehmen, die eine Dienstleistung oder ein Produkt bei Sarto Photography bestellt bzw. in Auftrag gibt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.
Vermieter. Der Ausdruck «Vermieter» bezeichnet die für die Vermietung beauftragte Firma und umfasst die Bereitstellung von Equipment/Produkten für die Vermietung an den Mieter.
Mieter. Der Ausdruck «Mieter» bezeichnet die Person oder das Unternehmen, welche ein Equipment oder ein Produkt für einen gewählten Zeitraum mietet.
Equipment. Der Ausdruck «Equipment» bezeichnet alle physischen Gegenstände, technischen Geräte, elektronischen Apparaturen, Zubehörteile, und jegliches damit verbundenes Material oder Hilfsmittel, die dem Mieter oder Kunde gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung zur Nutzung während der Dienstleistung oder Mietdauer überlassen werden.
Parteien. Die «Parteien» sind Sarto Photography und der Kunde.
Veranstaltung. Der Ausdruck «Veranstaltung» bezeichnet jegliche Art von Event, Meeting, Konferenz, Seminar, Fest, Messe, Konzert, Hochzeit, Firmenfeier, private Feier, Workshop, Kurs oder jede sonstige Zusammenkunft, die von Sarto Photography für den Kunden organisiert oder von Sarto Photography selbst veranstaltet wird. Dies umfasst Planung, Durchführung, Logistik, und alle damit verbundenen Dienstleistungen und Aspekte der Veranstaltung.
Teilnehmende. Der Ausdruck «Teilnehmende» bezeichnet alle Personen, die an unseren eigenen oder von uns organisierten Veranstaltungen teilnehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf registrierte Teilnehmer, Gäste, Sprecher, Dozenten, Mitarbeiter und andere anwesende Personen.
Exemplar der Dienstleistungen / Exemplar. Jede Wiedergabe der von Sarto Photography erstellten Arbeiten in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der Dienstleistungen» oder als «Exemplar».
II. Ausführung der Dienstleistungen
Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der Dienstleistungen voll und ganz dem Ermessen von Sarto Photography überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.
Bei der Ausführung der Dienstleistungen kann Sarto Photography Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
Das Equipment, welches für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlich ist, wird sofern nichts anderes vereinbart von Sarto Photography gestellt.
Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur Dienstleistung nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Verschiebt der Kunde das Datum der Ausführung (z.B. Shooting Termin) weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen z.B. gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat Sarto Photography Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht Sarto Photography eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Tarifs des SBF (Unverbindlicher SBF Leitfaden zur Kalkulation fotografischer Auftragsarbeiten) und beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.
Die Regel der Ziffer II.5. gilt auch, wenn ein Datum der Ausführung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird, sofern vorgängig nichts anderes schriftlich festgehalten wurde. Dem Kunden steht es jederzeit frei, die Ausführung von der Dienstleistung (z.B. Fotoshooting) in das Fotostudio von Sarto Photography zu verlegen.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Sarto Photography. Falls der Kunde Sarto Photography bittet, ihm die geleistete Dienstleistung, oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist von Privatkunden, sofern nichts anderes vereinbart, in bar vor der Abgabe der Fotografischen Arbeit zu bezahlen. Firmenkunden wird eine Rechnung gestellt, dabei ist das Honorar sofern nichts anderes schriftlich abgemacht innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Beträge, welche eine Höhe von 500.00 CHF überschreiten können durch Sarto Photography folgendermassen abgerechnet werden: 50% bei der Auftragserteilung, 50% nach Fertigstellung der Hauptarbeiten.
III Haftung von Sarto Photography
Sarto Photography haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
Sarto Photography sowie seien Angestellten und Hilfspersonen übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle, Verletzungen, Schäden und Verluste.
Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die gebrachte Dienstleistung als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
IV. Verwendung der Arbeiten durch den Kunden
a. im allgemeinen
Der Kunde darf die Arbeit nur zu dem mit Sarto Photography vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, Sarto Photography eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.
Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit Sarto Photography getroffenen Vereinbarung von der Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der Arbeit zu überlassen.
Der Kunde hat bei der Verwendung des Werks den Namen «Sarto Photography» in geeigneter Form zu erwähnen (z.B. Alle Rechte bei Sarto Photography). Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) zu bezahlen wäre.
Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
b. Rechte Dritter
Wenn der Kunde Sarto Photography angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der Arbeit (bestimmte) Personen aufzunehmen, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung für alle Aufnahmen und zum nachfolgenden Gebrauch der Arbeiten im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.
Wenn der Kunde Sarto Photography Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der Arbeit aufgenommen werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.
Wenn der Kunde Sarto Photography Dateien (z.B. Texte, Bilder, Videos, Audio, Grafiken, etc.) übergibt, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er alle Rechte für die Dateien besitzt.
Falls die in den vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, Sarto Photography jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.
V. Verwendung der Arbeit durch Sarto Photography
Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der Arbeit erhält, so behält sich Sarto Photography das Recht, die Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstaustellungen etc.
Sarto Photography behält das Recht, die Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nicht ausschliessliche Lizenz zur Verwendung der Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der Arbeit zu übergeben. Dieses Recht von Sarto Photography unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit der Auftragserteilung verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.
Im Falle der Verwendung der Arbeit durch Sarto Photography im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich Sarto Photography zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.
VI. Referenzen
Sarto Photography hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene Arbeit hinzuweisen. Eine Ausnahme gilt bei schriftlicher Erwähnung vor der Auftragserteilung.
VII. Vermietung
Der Vermieter stellt dem Mieter das in der Vereinbarung spezifizierte Equipment (nachfolgend «Equipment») für den vereinbarten Mietzeitraum zur Verfügung.
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, das Equipment ausschliesslich für den in der Vereinbarung festgelegten Verwendungszweck zu nutzen.
Der Mietzeitraum beginnt am vereinbarten Datum und endet am vereinbarten Datum und der vereinbarten Uhrzeit, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Sarto Photography ist berechtigt die Zeit im Falle eines Verzuges der Rückgabe sowie allenfalls entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen.
Das Equipment wird dem Mieter an dem vereinbarten Ort übergeben. Der Mieter trägt die Verantwortung für das Equipment ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Dies gilt auch, wenn das Equipment durch Sarto Photography betreut wird.
Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Mietgebühr vor Beginn des Mietzeitraums zu entrichten.
Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, die bei ordnungsgemässer Rückgabe des Equipment an den Mieter zurückgegeben wird.
Der Mieter ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Nutzung des Equipments und gewährleistet, dass es nicht für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise verwendet wird, die die Rechte Dritter verletzt.
Der Mieter ist für Schäden, Verluste oder Diebstahl des Equipment während es Mietzeitraums verantwortlich und haftet für die Reparatur- oder Ersatzkosten. Stornierungen oder Änderungen an der Mietvereinbarung sollten dem Vermieter so früh wie möglich.
Der Vermieter darf solange nichts anderes vereinbart wurde, jederzeit und unangemeldet vorbeischauen und das Equipment selber betreuen. Der Mieter hat dem Vermieter einen kostenlosen Zugang/Eintritt zu gewähren.
Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, das Equipment ohne Nennung von einem Grund zurückzufordern.
VIII. Organisation & Planung von Veranstaltungen
Sarto Photography verpflichtet sich, Veranstaltungen gemäss den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen zu organisieren und zu planen.
Der Kunde ist für die Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Unterlagen und Dateien verantwortlich, welche für die Veranstaltungsplanung erforderlich sind und haften für diese. Er stellt sicher, dass alle Rechte vorhanden sind.
Sarto Photography haftet nicht für Schäden, Verletzungen oder Verluste, die während der Veranstaltungen auftreten.
Sarto Photography übernimmt keine Haftung infolge einer Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung. Sarto Photography ist berechtigt ohne jegliche Nennung von einem Grund eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen.
Der Kunde ist verantwortlich für die Versicherung und Haftung im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Alle Rechte an kreativen Werken, Entwürfe und Inhalten, welche von Sarto Photography erstellt werden, verbleiben bei Sarto Photography, sofern nicht anders vereinbart.
Sarto Photography behält jederzeit das Recht auf kostenlose Tickets/Eintritte für die Veranstaltung.
VIII. Eigene Veranstaltungen
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfordert eine vorherige Anmeldung gemäss dem jeweiligen Verfahren.
Die Anmeldung ist verbindlich und die Teilnahme ist abhängig von der Verfügbarkeit von Plätzen sowie der Erfüllung eventuell festgelegter Voraussetzungen.
Die Teilnahmegebühren für unsere Veranstaltungen sind zum Zeitpunkt der Anmeldung fällig und zahlbar.
Stornierungen und Zurückgabe der Tickets/Anmeldungen sind sofern nichts anderes angegeben grundsätzlich nicht möglich.
Wir erwarten von allen Teilnehmenden, dass sie sich respektvoll gegenüber anderen Teilnehmenden, Mitarbeitenden und Veranstaltungsorten verhalten.
Diskriminierendes, beleidigendes oder respektloses Verhalten wird nicht toleriert und kann zum Ausschuss oder Disqualifikation von der Veranstaltung führen.
Alle Rechte an Inhalten, Materialien, Präsentationen und anderen geistigen Eigentums, die während der Veranstaltungen bereitgestellt werden, bleiben bei Sarto Photography oder den jeweiligen Rechteinhabern. Die Teilnehmenden sind nicht berechtigt, Materialien ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu reproduzieren oder weiterzugeben.
Sarto Photography übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Schäden oder Verluste, die während der Veranstaltungen auftreten. Die Teilnehmenden sind verantwortlich für ihre eigene Versicherung und Haftung.
Sarto Photography behält sich das Recht vor, Veranstaltungen zu verschieben, zu ändern oder abzusagen. In diesem Fall werden die Teilnehmenden via der Veranstaltungswebseite (wenn vorhanden) oder alternativ per Social Media informiert.
Bei zu später Erscheinung der Teilnehmenden verfällt das Ticket bzw. die Anmeldung an der Veranstaltung. Sarto Photography wird in solchem Fall keine Rückerstattung gewähren.
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Bild-, Video- und Audioaufnahmen gemacht werden können, die durch Sarto Photography sowie allen Partnern (Sponsoren, Helfenden, Künstler/innen, etc.) zu Dokumentations- und Marketingzwecken genutzt werden können.
Sarto Photography übernimmt keine Haftung infolge einer Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung. Sarto Photography ist berechtigt ohne jegliche Nennung von einem Grund eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen.
IX. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf Verträge zwischen dem Kunden und Sarto Photography ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages bleibt auch dann unberührt, wenn der Vertrag eine Lücke enthält oder einzelne Bestandteile des Vertrages unwirksam oder rechtswidrig sind oder werden. An die Stelle dieser unwirksamen Regelung tritt dann eine wirksame, die dem Vertragsinhalt und der Bestimmung am nächsten kommt.
Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.
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